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| Jüngstensegelschein | |
| Der Jüngstensegelschein gilt nur für junge Segler/innen in ausgewählten, begrenzten Revieren unter fachkundiger Leitung und dient als Befähigungsnachweis zur Führung von altersgerechten Segelbooten. | |
| Er wird mit Vollendung des 17. Lebensjahr ungültig. | |
| Kinder bis zum 13 Jahren lernen das Segeln auf Optimisten oder speziellen, kindgerecht ausgestatteten Jollen. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. | |
| Der Kurs endet am letzten Tag mit einer theoretischen und praktischen Prüfung. | |
| Voraussetzungen: | |
| Kinder in Alter von ca. 8 Jahre bis 13 Jahre | |
| Ablauf: | |
| als Ferienkurs: Montag – Freitag, jeweils von 9.00 – ca. 17.00 Uhr (Vollverpflegung) | |
| oder ein Wochenende (Kursplan) | |
| Kursgebühr Jüngstenschein: EUR 250,- p. Person, bei Gruppen und Familien 10 % Ermäßigung. | |
| In der Kursgebühr Lernmaterial, Prüfung und Verpflegung enthalten. | |
| Anmeldung: Download-Anmeldeformular(pdf- Datei) | |